Bürgergeld

In Deutschland gibt es als unterste soziale Sicherung das Bürgergeld. Bürgergeldempfänger sind z. B. Langzeitarbeitslose, Personen mit Vermittlungshemmnissen, Aufstocker, Alleinerziehende, Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung. Der Regelsatz bei Bürgergeld, wie auch bei der Sozialhilfe und Grundsicherung beträgt 563.- Euro pro Monat für eine Alleinstehende Person. Für Partner einer Bedarfsgemeinschaft 503.- Euro pro Monat und für Kinder ab 357.- Euro pro Monat. Dazu kommen die angemessenen Mietkosten. D.h. eine angemessene Bruttokaltmiete + Heizkosten. In der Regel wird die Höhe des Bürgergeld jährlich angepasst. Was zu Beachten ist: Die Höhe der berücksichtigten Bruttokaltmiete erhöht sich nicht Jährlich. Wobei Vermietende ihre Miete alle drei Jahre um 15-20 % erhöhen dürfen. Es gibt nicht außreichend sozial günstigen Wohnraum. D.h. Es gibt zu wenig "bezahlbaren" aber qualitativ trotzdem guten Wohnraum. Günstiger, qualitativ guter Wohnraum ist die zentrale Voraussetzung für ein soziales gutes Leben. Günstige Lebenshaltungskosten sind Voraussetzung für soziales gutes Leben. D.h. Günstige Strompreise, günstige Heizöl und Gaspreise, günstige Heizkosten, günstige Lebensmittelkosten, günstiges Benzin. Die Vermittlung in Arbeit und Aus- Fort- und Weiterbildung sollte beim Bürgergeld im Vordergrund stehen. Ein Schulabschluss und Berufsausbildung ist zentral für einen guten Beruf und Arbeitsplatz.